Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Vorarlbergs Spitälern 02.06.2022
Von den jüngsten Lockerungen des Bundes in Bezug auf die Maskenpflicht sind Gesundheitseinrichtungen ausgenommen. Die Zutrittsregeln zu den Vorarlberger Krankenhäuser bleiben somit unverändert. In den Spitälern muss nach wie vor verpflichtend eine FFP2-Schutzmaske getragen werden. Für Besuche und Begleitpersonen stationärer Patient:innen gilt 3G. Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang.
Die Infektionslage hat sich österreichweit spürbar entspannt. Dies hat die Bundesregierung dazu veranlasst, die Maskenpflicht ab 1. Juni 2022 weitgehend auszusetzen. Sowohl in öffentlichen Verkehrsmitteln als auch im lebensnotwendigen Handel sind die Masken gefallen – nicht jedoch im Gesundheits- und Pflegebereich. Zum Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt die generelle Maskenpflicht in Spitälern ebenso wie in Pflegeheimen und Arztpraxen aufrecht.
FFP2-Tragepflicht im Krankenhaus
Die Krankenhäuser ersuchen daher darum, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nach wie vor konsequent einzuhalten. Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. (Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen.) Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.
Die Krankenhäuser ersuchen daher darum, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nach wie vor konsequent einzuhalten. Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. (Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen.) Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.
3G-Nachweis für Begleitpersonen und Besuch
Pro Patient:in ist (soweit organisatorisch möglich) eine Begleitperson erlaubt. Ausnahmen gelten für die Begleitung Minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Hier sind maximal zwei Personen erlaubt. Auch die Begleitung bei kritischen Lebensereignissen sind von der Regelung ausgenommen. Für die Begleitpersonen stationärer Patient:innen gilt die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Begleitpersonen ambulanter Patient:innen haben durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
Zu den vorgegebenen Besuchszeiten sind pro Patient:in pro Tag zwei Besuche für eine Stunde erlaubt. Haushaltszugehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt. Die bislang bestehenden Ausnahmen vom Besuchsverbot für Langlieger, Minderjährige und auch im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen bleiben unverändert. Besuchspersonen haben ab 12 Jahren einen 3G-Nachweis vorzulegen.
Die aktuellen Zutrittsregeln zu allen Vorarlberger Krankenhäusern sind auch online nachzulesen: www.landeskrankenhaus.at
WEITERE NEWS finden sie hier: www.landeskrankenhaus.at/news
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