Weihnachtsbesuch möglich: Vorarlberger Spitäler lockern Besuchsverbot an den Feiertagen 22.12.2021
Grundsätzlich besteht in den Vorarlberger Krankenhäusern zum bestmöglichen Schutz der Patient:innen und der Mitarbeitenden nach wie vor ein Besuchsverbot. An Weihnachten und zum Jahreswechsel muss jedoch niemand allein bleiben: Jede Patientin, jeder Patient darf an den Feiertagen von einer Person besucht werden. Die geltenden Ausnahmen vom Besuchsverbot sind von der Sonderregelung nicht betroffen.
Die Zahl an CoV-Intensivpatient:innen im Land ist noch immer hoch. Vor allem auch im Hinblick auf die bevorstehende Verbreitung der Virusvariante Omikron lassen die Vorarlberger Krankenhäuser höchste Vorsicht walten und halten daher weiterhin am Besuchsverbot fest. Für die Feiertage wurde nun eine Sonderregelung beschlossen: Am 24., 25., 26. und 31. Dezember 2021 sowie am 1. Jänner 2022 wird das Besuchsverbot gelockert. Wer im Spital liegt, darf an diesen Feiertagen Besuch empfangen. Zu den vorgegebenen Besuchszeiten ist pro Patient:in pro Tag ein Besuch für eine Stunde erlaubt. Die bereits bislang bestehenden Ausnahmen vom Besuchsverbot für Langlieger, Minderjährige und auch im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen bleiben selbstverständlich unverändert.
2Gplus und FFP2-Tragepflicht im gesamten Gebäude
Für Besuchspersonen gilt die 2Gplus-Regel. Das heißt, sie müssen zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenen-Nachweis auch ein gültiges PCR-Testergebnis vorweisen. Im gesamten Gebäude, und damit auch im Krankenzimmer, haben Besucher:innen wie auch Patient:innen durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Die Spitäler bitten die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen in ihren Häusern konsequent einzuhalten.
Allen Patientinnen und Patienten, die das diesjährige Weihnachtsfest nicht im Kreise ihrer Familie feiern können, wünschen die Vorarlberger Krankenhäuser von Herzen alles Gute und baldige Genesung. Ein Dankeschön geht auf diesem Wege auch an alle Mitarbeitenden, die über die Feiertage in den Spitälern im Dienst sind.
Factbox „Ausnahmeregelungen Besuchsregelung“
- Minderjährige Kinder können von 2 Personen pro Tag besucht werden, wobei Begleitpersonen als Besucher anzurechnen sind. Hier gilt die 2,5G-Regel.
- Ein Besucher pro Patient:in pro Woche, sofern der/die Patient:in in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist. Es gilt für diese Besuchenden die 2Gplus-Regel.
- Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
Factbox „2Gplus-Regel und 2,5G-Regel“
2Gplus-Regel: Geimpft + PCR-Test oder Genesen + PCR-Test
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
2,5G-Regel: Geimpft oder Genesen oder PCR-Getestet (Gültig: 72 Stunden)
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