Rechtsfragen in der Medizin II 05.11.2018
Großes Interesse bei Veranstaltung der Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg
Kürzlich hatte die Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg die Ärzteschaft und Experten aus dem Rechtsgebiet Medizinrecht zur Veranstaltung „Rechtsfragen in der Medizin II“ - eine Fortsetzung ihrer Initiative 2017 - eingeladen. Ziel waren Diskurs und Dialog über Arzthaftungsfragen und Berufspflichten - mit besonderem Schwerpunktthema der Patientenaufklärung. Über 100 Medizinerinnen und Mediziner folgten der Einladung vom Präsidenten der Gesellschaft, OA Doz. Dr. Michael Osti, in das LKH Feldkirch. Mit Rechtsanwalt Dr. Michael Brandauer und Dr. Waltraud Rathgeb standen ausgewiesene Experten des Medizinrechts als Vortragende zur Verfügung.
Die Ärzteschaft hat neben ihrer täglichen Hauptaufgabe der Patientenbehandlung noch viele weitere Themen, mit welchen sie sich auseinandersetzen, eines davon ist jenes von Recht und Medizin. In ihrer gleichnamigen Vortragsreihe hatte die Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg unter Präsident OA Doz. Dr. Michael Osti die Kollegenschaft auch heuer wieder eingeladen, sich zu detaillierten Schwerpunkten aktuelle Informationen zu holen und offene Fragen an Experten zu stellen. Als Vortragende und Auskunftspersonen waren Rechtsanwalt Dr. Michael Brandauer und Dr. Waltraud Rathgeb, Abteilungsleitung Haftpflichtschäden der Uniqa Versicherung Österreich, eingeladen.
Schwerpunktthema: die rechtskonforme Aufklärung und Einwilligung in die Behandlung
Mit einer Vielzahl positiver Rückmeldungen von den Teilnehmern hat die Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg mit der Frage nach Arzthaftung ein höchst relevantes Thema aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. “Die aktuelle Veranstaltung diente der Klärung der jeweiligen Interessen und der Rolle von Arzt und Patient im Behandlungsprozess sowie der Information über Normen und Berufspflichten - als Grundlage für ein verbessertes Verständnis von Ursache und Wirkung rechtlicher Anknüpfungspunkte“, so Osti. Die teilnehmenden Ärzte profitierten von der Expertise der Referenten und der Möglichkeit für direkte Fragen im Umgang mit dem Thema der Aufklärung von Patienten und ihrer Einwilligung in Behandlungen. Auch die Art der Verfassung und die Bedeutung von ärztlichen Stellungnahmen und Gutachten sowie Fragen der deliktischen Arzthaftung konnten im Laufe des Fortbildungsabends behandelt werden.
Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient stärken
Die Beziehung zwischen Arzt und Patient ist eine traditionell bündnishaft-vertrauensvolle und weniger eine vertragliche; hier ist die komplexe Wechselbeziehung zwischen Medizin und Recht durchaus in der Lage, dieses persönliche Vertrauensverhältnis zu belasten. „Priorität haben allerdings die eigentlichen Ziele der derzeitigen Gesetzeslage und Rechtsprechung in der Medizin: nämlich die Stärkung der Patientenautonomie und die Sicherheit der Patienten im Auge zu behalten. Wir sehen in der GÄV-Veranstaltungsreihe „Recht und Medizin“ einen wichtigen Beitrag zur Betrachtung der Beziehung im Arzt-Patienten-Verhältnis und wünschen uns eine transparente und offene Interaktionsbasis, die in erster Linie auch der Kommunikation mit dem Patienten und seiner Zufriedenheit zugutekommen soll und wird“, fasst Initiator Dr. Osti den Grundtenor der Diskussion zusammen.