Geänderte Regeln in den Spitälern für Besuche und Begleitpersonen 01.07.2021

Ein entsprechender Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr ist ab einem Alter von zwölf Jahren bei Betreten des Krankenhauses vorzulegen und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden („Wohnzimmer-Test“), 48 Stunden (Antigen-Test) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) sein. Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid (gültig sechs Monate) oder ärztlichem Zeugnis nachweisen. Die Impfung gilt ab dem 22. Tag, bei genesenen Personen bereits ab dem Tag der Impfung.
Während des Aufenthalts im Spital haben sowohl Besucher:innen als auch Begleitpersonen durchgängig (auch im Krankenzimmer) einen zertifizierten Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Auch Kinder ab sechs Jahren brauchen einen MNS, jüngere Kinder sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Vor dem Zutritt zu einer Abteilung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Kranke schützen – Besuche reduzieren