Besuchsverbot in den Vorarlberger Krankenhäusern 22.11.2021
Ab sofort gilt aufgrund der aktuell stark steigenden Zahl an Corona-Patient:innen in allen Vorarlberger Krankenhäusern ein Besuchsverbot. Zum Schutz unserer Patient:innen und Mitarbeitenden sind bis auf weiteres keine Besuche gestattet. Die österreichweite Verordnung sieht aber vor, dass es eine Ausnahme für all jene Patient:innen gibt, die länger als eine Woche im Spital aufgenommen sind.
In diesen Fällen ist ein Besucher pro Patient pro Woche erlaubt. Es gilt die 2Gplus-Regel (Geimpft + PCR-Test. Oder: Genesen + PCR-Test. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.)
Zutritt haben darüber hinaus:
**Zwei Personen zur Begleitung oder zum Besuch minderjähriger Patienten pro Tag, für sie gilt die 2Gplus-Regel
**Höchstens zwei Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten pro Tag
**Höchstens eine Person zur Begleitung bei Schwangerschaftsuntersuchungen sowie während und nach einer Geburt
**Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen.
Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
**im Notfall
**mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
**wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist.
Kranke schützen – bitte sehen Sie von Besuchen ab
Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern oberstes Gebot. Die Spitalsverantwortlichen appellieren daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen.