Anpassung der Besuchsregelung in den Vorarlberger Spitälern ab 15. Juni 2020 12.06.2020
Ab Montag, 15. Juni 2020, wird das strenge Besuchsverbot gelockert: Es kann pro Patient/in und Tag eine Besucherin bzw. ein Besucher für eine Stunde ins Spital kommen - 4x1 Prinzip. Mit Ausnahme des LKH Rankweil, sind die Besuchszeiten in den Landeskrankenhäusern einheitlich: Montag bis Sonntag von 14:00 - 16:00 Uhr sowie Montag und Donnerstag von 18:30 - 19:30 Uhr.
„Wir möchten Sie trotz Anpassung bitten - sofern möglich - Ihre Angehörigen nur bei längeren Spitalsaufenthalten zu besuchen", betont Direktor Dr. Gerald Fleisch, Geschäftsführung Vlbg. Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H.
Das Gesundheitsscreening am Spitalseingang bleibt aufrecht
Besucherinnen und Besucher müssen einen Fragebogen zu ihrem Gesundheitsempfinden ausfüllen, dadurch kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen. „Helfen Sie bitte weiterhin mit, das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus gering zu halten“, so Fleisch.
Strenge Hygiene-Richtlinien
Was bleibt, ist ein aufwändiges Gesundheitsscreening (Ersteinschätzung) an den Eingängen der Krankenhäuser. Anzugeben sind neu aufgetretene Symptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, verminderter Geschmacks-/Geruchssinn. Betreten verboten heißt es, sobald sich Besucherinnen oder Besucher krank fühlen! Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des gesamten Aufenthaltes im Krankenhaus, das Einhalten des Sicherheitsabstands und das Desinfizieren der Hände sind verpflichtend. Außerdem gibt es eine Beschränkung der Besucherzahl: Jede/r Patient/in darf pro Tag für eine Stunde einen Besucher bzw. eine Besucherin empfangen. Die Krankenhäuser bitten um Absprache untereinander, damit niemand den Weg umsonst auf sich nimmt.
Im Fokus: Schutz der Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeitenden
Es war für viele Patientinnen und Patienten in den Vorarlberger Krankenhäusern eine fordernde Zeit: Besuche waren nur in Ausnahmefällen erlaubt. In allen Vorarlberger Krankenhäusern galt ab dem 13. März 2020 ein striktes Besuchsverbot. Im Vordergrund stand immer der Schutz der älteren und chronisch erkrankten Patientinnen und Patienten sowie des Gesundheitspersonals in den Spitälern.
Factbox Besucherregelung
Mit der neuen Besuchszeitenregelung „4x1“ ist es möglich, unter Einhaltung bestimmter Kriterien, Patientinnen und Patienten im Krankenhaus zu besuchen:
1 Patient – 1 Besucher – 1x täglich – 1 Stunde
Besuchszeiten
Landeskrankenhäuser: Feldkirch, Bregenz, Hohenems und Bludenz
- Montag bis Sonntag 14:00 - 16:00 Uhr
- Montag und Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr
Landeskrankenhaus Rankweil
- Montag bis Sonntag 15:00 - 17:00 Uhr
- Montag und Donnerstag 18:30 - 19:30 Uhr
- Achtung - Ausnahme: Andere Besuchszeiten in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
Ausnahemeregelungen
- Vater/Begleitperson vor, während und nach der Geburt
- Besuch bei Ihrem Kind (je ein Elternteil)
- bei Schwerstkranken
Wir möchten Sie höflichst bitten, Ihre Angehörigen nur in dringenden Fällen in den Krankenhäusern zu besuchen. Jede/r Besucher/in muss vor dem Eintritt einen (Gesundheits-)Fragebogen ausfüllen, daher kann es zu erheblichen Wartezeiten kommen.
Während des gesamten Besuchs ist die Maskenpflicht - auch in den Patientenzimmern - einzuhalten. Sämtliche Hygienevorschriften, wie die Händedesinfektion, Abstand halten, sind weiterhin verpflichtend. Die Besuchszeiten betreffend Ausnahmeregelungen sind auf der Webseite der jeweiligen Abteilung angeführt.
Factbox Ambulanzen
- Wann findet meine Spitalsbehandlung statt?
Krankenhäuser melden sich für neue Terminvereinbarung, Patientinnen und Patienten werden einbestellt!
- Darf ich eine Spitalsambulanz aufsuchen?
Spitalsambulanzen bleiben bis auf weiteres geschlossen. Selbstzuweisung in eine Spitalsambulanz nicht möglich. Spitalzuweisung erfolgt über niedergelassene/n Ärztin bzw. Arzt oder Rettungsdienst. Notfälle werden natürlich immer versorgt!
Besucherregelung 4x1 siehe Download >>