Anpassung in den Spitälern für Besuche und Begleitpersonen
Die Zahl der Corona-Neuinfektionen steigt wieder an. Ab Mittwoch, 15.September 2021, treten daher bundesweit wieder verschärfte Regelungen in Kraft. Auch in den Spitälern gelten damit neue Regeln:
Mitarbeitende im Patient:innen-Kontakt sowie alle Besucher:innen und Begleitpersonen ab 14 Jahren müssen durchgängig verpflichtend die FFP2-Masken tragen, Kinder ab 6 Jahren einen MNS.
Zudem gilt weiterhin der Grundsatz: „Getestet, genesen oder geimpft“:
Ein aktuell gültiger, behördlich erfasster, negativer SARS-CoV2-Test ist ab einem Alter von zwölf Jahren bei Betreten des Krankenhauses vorzulegen und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten.
Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid (gültig 180 Tage), ärztlichem Zeugnis oder Beleg über neutralisierende Antikörper, der nicht älter als 90 Tage ist, nachweisen.
Die Impfung gilt ab dem Tag des zweiten Stiches für 360 Tage, bei Genesenen nach einmaligem Stich für 360 Tage. Die Impfung mit Johnson & Johnson gilt ab dem 22. Tag für 270 Tage.
Kranke schützen – Besuche reduzieren
Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern oberstes Gebot. Die Spitalsverantwortlichen appellieren daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen. Gerade bei kurzer stationärer Verweildauer sowie bei Patient:innen ohne schwere Erkrankung lässt sich ein Besuch meist gut verschieben und etwas später zu Hause nachholen.
Ab dem 20.September 2021 gilt für die Spitäler wieder die "4x1-Regelung":
1 Patient 1 Besucher 1 x täglich 1 Stunde.
Ausnahmen gelten weiterhin für Besuche von Schwerstkranken, für Besuche beider Elternteile bei ihrem Kind und für Besuche von Vätern oder Begleiterpersonen während der Geburt.
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